Montag, 30. Mai
Unrichtige Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers (FG)
Die fehlerhafte Angabe der Rechtsform des leistungsempfangenden Unternehmens in Verbindung mit einer verkürzten Namensangabe, die aus der Sicht des Finanzamtes eine Verwechselung mit der unter derselben Anschrift ansässigen Schwester-GmbH nicht ausschließen, führt auch dann zum Verlust des Vorsteuerabzugs, wenn der Rechnungsaussteller den berechneten Umsatzsteuerbetrag abgeführt hat (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 22.2.2011 - 5 V 5004/11; rechtskräftig).
