Donnerstag, 14. Juli
Ungeteiltes Grundstück mit fünf Mehrfamilienhäusern nur ein Objekt (BFH)
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze, mit der eine Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel abgegrenzt wird (BFH, Urteil v. 5.5.2011 - IV R 34/08; veröffentlicht am 13.7.2011).
