Samstag, 23. Januar
Unfallkosten steuerlich geltend machen (BDL)
Aufgrund von Schnee, Eis und Eisregen erleiden viele Arbeitnehmer in diesen Tagen mit ihrem Pkw selbstverschuldete Verkehrsunfälle. Die Kosten eines Unfalls können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt entstanden sind. Darauf macht aktuell der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) aufmerksam.
