Mittwoch, 13. April
Unfallkosten mit Entfernungspauschale abgegolten (FG)
Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten können daher nicht zusätzlich geltend gemacht werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.2.2016 - 1 K 2078/15; nicht rkr.).
