Dienstag, 07. Oktober
Umzugskosten zur Einrichtung eines separaten Arbeitszimmers (FG)
Umzugskosten sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar, wenn der Umzug in eine größere Wohnung zwar die Einrichtung eines abgeschlossenen Arbeitszimmers ermöglicht, sich aber die Fahrzeit zu dem Arbeitsplatz verlängert, das Arbeitsverhältnis nicht die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert und sich der Arbeitgeber nicht an den Umzugskosten beteiligt (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.7.2014 - 6 K 767/14; Revision nicht zugelassen).
