Donnerstag, 05. April
Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten (BFH)
Rabatte, die Pharmaunternehmen für die Lieferung von Arzneimitteln zu gewähren haben, mindern umsatzsteuerrechtlich die Steuerschuld der Pharmaunternehmen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine Lieferung für gesetzlich oder privat krankenversicherte Personen handelt (BFH, Urteil v. 08.02.2018 - V R 42/15; veröffentlicht am 21.03.2018).