Mittwoch, 20. August
Umsatzsteuerpflicht eines Pokerspielers (FG)
Erzielt ein Steuerpflichtiger Preisgelder aus seiner Tätigkeit als Pokerspieler und gibt er für die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen seine nichtselbständige Tätigkeit auf, wird er als professioneller Berufsspieler wirtschaftlich tätig. Seine Gewinne können daher der Umsatzsteuer unterliegen (FG Münster, Urteil v. 15.7.2014 - 15 K 798/11 U; Revision zugelassen).
