Sonntag, 15. Juni
Umsatzsteuerpflicht der Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Bei einem Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter kommt es nach dem Urt. des BFH v. 5.12.2007 - V R 60/05 für die Umsatzsteuer darauf an, ob zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und erhaltenem Gegenwert begründet. Auch der Gesellschaftsvertrag verknüpft Leistung und Gegenleistung miteinander. Entwickelt und pflegt eine GmbH im Interesse Ihrer Gesellschafter ein Vergütungssystem und erhält dafür einen Aufwendungsersatz, ist diese Leistung umsatzsteuerpflichtig.