Sonntag, 29. April
Umsatzsteuerliche Hinweise für Anwaltsrechnungen (BRAK)
Auch für Rechtsanwälte gelten die Regelungen des UStG, aus dem sich insbesondere Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen, für den Vorsteuerabzug und für den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten ergeben. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat dazu umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet.