Freitag, 24. Juni
Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht nach Unionsrecht (BFH)
Ein gemeinnütziger Golfverein kann sich für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für Golfeinzelunterricht, den er durch angestellte Golflehrer gegenüber seinen Mitgliedern gegen Entgelt erbringt, unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG (bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSyStRL) berufen (BFH, Urteil v. 2.3.2011 - XI R 21/09; veröffentlicht am 22.6.2011).
