Donnerstag, 10. Mai
Umsatzsteuer | Umsätze aus dem Betrieb eines Eroscenter (FG)
Erbringt ein Bordellbetreiber neben der tageweisen Vermietung von Zimmern an Prostituierte weitere Leistungen in Form von Werbung und Sicherheitsservice, die bei einer Gesamtschau ein Komplettpaket zur Ermöglichung der Prostitution darstellen, handelt es sich nicht um eine steuerbefreite Grundstücksvermietung, sondern um eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.12.2017 - 1 K 1921/17; NZB eingelegt, BFH-Az. XI B 6/18).