Montag, 30. April
Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft von Reiseveranstaltern (BFH)
Ein inländischer Reiseveranstalter kann sich hinsichtlich der von ihm für sein Unternehmen bezogenen Reisevorleistungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Unternehmers, für die er als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, unmittelbar auf die unionsrechtlichen Bestimmungen über die Margenbesteuerung (Art. 306 ff. MwStSystRL) berufen. Dies hat zur Folge, dass er entgegen dem nationalen Recht keine Steuer für die erbrachten Leistungen schuldet, weil diese danach im Inland nicht steuerbar sind (BFH, Urteil v. 13.12.2017 - XI R 4/16; veröffentlicht am 02.05.2018).