Donnerstag, 19. Juli
Umsätze nach Prüfung, aber vor Berufserlaubnis als Podologe (FG)
Die Berufsqualifikation ist bereits mit Ablegung der Staatlichen Prüfung zum Podologen gegeben. Die Erlaubniserteilung ist für die Steuerfreiheit der Umsätze nicht maßgeblich (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.6.2012 - 6 K 1911/11; Revision zugelassen).
