Sonntag, 01. September
Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule steuerfrei? (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sind, soweit die erbrachten Leistungen nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen in Schulen oder Hochschulen erbracht werden (BFH, Urteil v. 28.5.2013 - XI R 35/11; veröffentlicht am 28.8.2013).
