Donnerstag, 31. Januar
Übungszimmer eines Berufsmusikers als häusliches Arbeitszimmer (BFH)
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht zwingend voraus, dass es mit bürotypischen Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist und nur für Bürotätigkeiten genutzt wird. Jedenfalls kommt die Nutzung eines Übezimmers eines Berufsmusikers grds. der Nutzung eines "typischen" Arbeitszimmers durch Angehörige anderer Berufsgruppen gleich (BFH, Urteil v. 10.10.2012 - VIII R 44/10, NV; veröffentlicht am 25.1.2013).
