Montag, 15. Mai
Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds (BFH)
Überträgt der Steuerpflichtige einen fremdfinanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen (BFH, Urteil vom 31.01.2017 - IX R 26/16; veröffentlicht am 10.05.2017).
