Mittwoch, 05. Juni
Übertragung von 30% der Anteile an einer Gesellschaft (EuGH)
Die Veräußerung von 30% der Anteile an einer Gesellschaft stellt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar. Dies gilt unabhängig davon, ob die anderen Anteilseigner die übrigen Anteile an dieser Gesellschaft praktisch gleichzeitig an dieselbe Person übertragen oder diese Übertragung in engem Zusammenhang mit den für diese Gesellschaft ausgeübten Managementtätigkeiten steht (EuGH, Urteil v. 30.5.2013 - Rs. C-651/11; X B.V.)
