Montag, 01. Juli
Übertragung eines Kommanditanteils mit Quotennießbrauch (BFH)
Behält sich der Schenker bei der Zuwendung einer Kommanditbeteiligung den Nießbrauch zu einer bestimmten Quote hiervon - einschließlich der Stimm- und Mitverwaltungsrechte - vor und vermittelt daher der mit dem Nießbrauch belastete Teil dem Erwerber für sich genommen keine Mitunternehmerstellung, können für diesen Teil die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG vor 2009 nicht beansprucht werden (BFH, Urteil v. 16.5.2013 - II R 5/12; veröffentlicht am 26.6.2013).
