Mittwoch, 08. Mai
Übernahme von Golfclubbeiträgen für Mehrheitsaktionär keine vGA (FG)
Die Übernahme von Golfclubbeiträgen für einen angestellten Mehrheitsaktionär stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern Arbeitslohn dar (FG Köln, Urteil v. 26.3.2013 - 8 K 1406/11; Revision zugelassen).
