Freitag, 20. Januar
Übernahme von Bußgeldern für LKW-Fahrer als Arbeitslohn (FG)
Übernimmt eine Spedition Bußgelder, die gegen ihre Fahrer wegen Überschreitung von Lenkzeiten und der Nichteinhaltung von Ruhezeiten festgesetzt wurden, so handelt es sich hierbei um steuerpflichtigen Arbeitslohn (FG Köln, Urteil v. 22.9.2011 - 3 K 955/10).
