Donnerstag, 06. Oktober
Überlassung von Praxisräumen an Ärzte (FG)
Die Überlassung von Praxisräumen nebst Ausstattung durch einen Arzt an andere Ärzte stellt weder eine ärztliche noch eine arztähnliche Leistung dar (FG Münster, Urteil v. 02.08.2015 - 15 K 718/12 U; Revision zugelassen).
