Donnerstag, 12. März
Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte (BFH)
Die entgeltliche Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung, wenn zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben als einer Vermietung (BFH, Urteil v. 17.12.2014 - XI R 16/11; veröffentlicht am 11.3.2015).
