Dienstag, 19. Januar
Übergangsregelung bei Bauleistungen verfassungsgemäß (FG)
§ 27 Abs. 19 UStG begründet eine Änderungsmöglichkeit der Steuerfestsetzung beim Leistenden, sofern der Leistungsempfänger als Bauträger und zu Unrecht in Anspruch genommener Steuerschuldner nach § 13b UStG seine gezahlte Umsatzsteuer zurückfordert. Die Übergangsregelung ist als verfahrensrechtliche Sonderregelung zu § 174 Abs. 3 AO zu verstehen. Sie ist verfassungskonform und verstößt nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Rückwirkungsverbot (FG Niedersachsen, Urteil v. 29.10.2015 - 5 K 80/15; Revision zugelassen).
