Freitag, 11. Januar
Übergangsfrist für zertifizierte Übermittlung der (Vor-)anmeldungen (elster)
Die Finanzverwaltung gewährt nun doch eine Übergangsfrist für die zertifizierte Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen. Hierauf wird im elster-Portal der Finanzverwaltung hingewiesen.
