Freitag, 06. November
u.a. zur Riester-Förderung von Berufsträgern (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass nicht aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG nicht in Anspruch nehmen können (BFH, Urteil v. 29.7.2015 - X R 11/13; veröffentlicht am 4.11.2015).
