Montag, 15. Mai
Turnierbridge ist gemeinnützig (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass ein Anspruch auf Anerkennung der Förderung von Turnierbridge als gemeinnützig besteht, weil Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördert wie Sport (BFH, Urteile vom 09.02.2017 - V R 69/14 und V R 70/14; veröffentlicht am 10.05.2017).
