Mittwoch, 15. Juni
Treppenschräglift einer gehbehinderten Frau steuerlich absetzbar (FG)
Der 4. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine stark gehbehinderte Frau die Kosten von ca. 63.000 EUR für den Einbau eines Treppenschräglifts im Garten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.4.2011 - 4 K 2647/08).
