Montag, 17. Dezember
Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit (BFH)
Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Dies hat der BFH in dem Fall eines Marinesoldaten während des Einsatzes auf See entschieden (BFH, Urteil v. 5.7.2012 - VI R 50/10; veröffentlicht am 12.12.2012).
