Freitag, 03. März
Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen (FG)
Bei einem Fremdwährungsdarlehen ist von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.03.2016 - 2 V 2763/15).
