Donnerstag, 31. März
Teilwertabschreibung auf Zins- und Darlehensforderung (BFH)
Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertberichtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch (BFH, Urteil v. 11.11.2015 - I R 5/14; veröffentlicht am 30.3.2016).
