Donnerstag, 11. Juli
Teilnahme an "Sensibilisierungswoche" als Arbeitslohn (FG)
Die Teilnahme von Arbeitnehmern an einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (sog. Sensibilisierungswoche), ist als Zuwendung mit Entlohnungscharakter zu qualifizieren (FG Düsseldorf, Urteil v. 18.4.2013 - 16 K 922/12 L; Revision zugelassen).
