Donnerstag, 25. August
Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis (BFH)
Der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltlicher und damit ein im Rahmen der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte aufteilbarer Vorgang, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstandes eine Gegenleistung erbringen muss, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung nicht ausgleicht (BFH, Urteil v. 29.6.2011 - IX R 63/10; veröffentlicht am 24.8.2011).
