Mittwoch, 15. Mai
Teilabzugsverbot bei Nutzungsüberlassung an eine Kapitalgesellschaft (BFH)
Der BFH hat u.a. klargestellt, dass das Teilabzugsverbot nicht gilt für Wertminderungen und Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gehören und der Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen werden. Des Weiteren hat der BFH entschieden, dass der Grundsatz, dass bei endgültig einnahmeloser Beteiligung das Teilabzugsverbot keine Anwendung findet, auch in Fällen gilt, in denen es um den Umfang der Abzugsfähigkeit laufender Aufwendungen geht (BFH, Urteil v. 28.2.2013 - IV R 49/11; veröffentlicht am 8.5.2013).
