Donnerstag, 09. Juli
Tarifbegünstigung für Kapitalauszahlung der Pensionskasse (FG)
Das FG Rheinland-Pfalz hat die bislang gerichtlich noch nicht geklärte Frage entschieden, ob Arbeitnehmer, die sich beim Eintritt in den Ruhestand für eine Kapitalauszahlung ihrer betrieblichen Altersversorgung entscheiden, diesen Betrag nur ermäßigt versteuern müssen. Das FG hat diese Frage zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Frage die Revision zum BFH zugelassen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.5.2015 - 5 K 1792/12; Revision zugelassen).
