Samstag, 25. Juli
Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns (BFH)
Der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs unterliegt auch dann der Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG, wenn zuvor im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen oder überführt worden ist (BFH, Urteil v. 28.5.2015 - IV R 26/12; veröffentlicht am 22.7.2015).
