Donnerstag, 18. Februar
Studiengebühren für Privathochschulbesuch keine außergewöhnliche Belastung (BFH)
Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule können nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abgezogen werden (BFH, Urteil 17.12.2009 - VI R 63/08; veröffentlicht am 17.2.2010).
