Donnerstag, 18. März
Strategieentgelt an einen Vermögensverwalter keine Werbungskosten (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass Entgelte an Vermögensverwalter, die Kapitalanleger neben den im Übrigen zu zahlenden Verwaltungsgebühren für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Verwalters zu zahlen haben, zu den Anschaffungskosten der erworbenen Kapitalanlagen gehören und deshalb nicht den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind (BFH, Urteil v. 28.10.2009 - VIII R 22/07; veröffentlicht am 17.3.2010).
