Mittwoch, 17. Februar
Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall nicht steuerlich absetzbar (FG)
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Kosten eines Strafprozesses auch dann nicht steuerlich absetzbar sind, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ereignet hat (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.1.2016 - 4 K 1572/14).
