Montag, 26. März
Steuerverweigerung aus Gewissensgründen (BFH)
Die Frage, ob individuelle Gewissensgründe die Stundung der Einkommensteuer bis zur Schaffung einer gewissensneutralen Steuerzahlungsmöglichkeit rechtfertigen, hat keine grundsätzliche Bedeutung (BFH, Beschluss v. 26.1.2012 - II B 70/11, NV; veröffentlicht am 21.3.2012).
