Montag, 22. Februar
Steuerschulden bei Steuerhinterziehung durch Erblasser (BFH)
Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird. Dies hat der BFH aktuell unter Aufgabe früherer Rechtsprechung entschieden (BFH, Urteil v. 28.10.2015 - II R 46/13; veröffentlicht am 17.2.2016).
