Donnerstag, 18. März
Steuerschädliche Darlehensverwendung VZ 2003 (BFH)
Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt, auf dem auch andere Zahlungsein- und -ausgänge verbucht werden und erfolgt über dieses Konto auch die Anschaffung des Wirtschaftsguts, für welches das Darlehen aufgenommen wurde, erfüllt das Darlehen bereits wegen der Vermischung der Darlehensmittel mit anderen Geldbeträgen nicht die zum Sonderausgabeabzug erforderlichen Voraussetzungen (BFH, Urteil v. 24.11.2009 - VIII R 29/07; veröffentlicht am 17.3.2010).
