Samstag, 22. Juni
Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (BFH)
Die mit einer sog. "Coaster-Bahn", bei der die Fahrtkunden auf schienengebundenen Schlitten zu Tal fahren, erbrachten Umsätze sind umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen und unterliegen daher nicht dem ermäßigten Steuersatz (BFH, Urteil v. 20.2.2013 - XI R 12/11; veröffentlicht am 19.6.2013).
