Freitag, 13. Juli
Steuersatz bei Überlassung von Zimmern an Prostituierte (FG)
Umsätze aus der Überlassung von Zimmern an Prostituierte unterfallen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG (FG Düsseldorf, Urteil v. 1.6.2012 - 1 K 2723/10 U; Revision zugelassen).
