Donnerstag, 25. August
Steuersatz auf Umsätze von Imbissbetrieben (BFH)
Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlichen standardisierten Gerichten an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Werden vom Imbissbetreiber dagegen feste Sitzgelegenheiten zum Verzehr der Speisen zur Verfügung gestellt, unterliegen dessen Umsätze dem Regelsteuersatz (BFH, Urteile v. 30.6.2011 - V R 35/08 und V R 18/10; veröffentlicht am 24.8.2011).
