Sonntag, 10. September
Steuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland (LSG)
Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland kann bei ihrer Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht den Arzneimittelpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangen, wenn anders als bei einer Apotheke aus dem Inland nicht sie, sondern die Krankenkasse für die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16; nicht rkr.).
