Donnerstag, 31. Januar
Steuerpflicht einer erhaltenen Abstandszahlung (FG)
Der gegen Entgelt erklärte Verzicht auf eine auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage bestehende Rechtsposition ist als satzsteuerbarer Umsatz anzusehen (FG München, Beschluss v. 18.7.2012 - 14 V 1350/12).
