Dienstag, 12. Februar
Steuerliche Gestaltung mit Goldhandel (FG)
Der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus einer Beteiligung an einem vom Steuerpflichtigen selbst gegründeten britischen Unternehmen scheidet nur dann nach § 15b EStG aus, wenn auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, gezielt zeitweilig Verluste zu nutzen (FG Hessen, Urteil v. 15.11.2012 - 11 K 3175/09; Revision eingelegt).
