Dienstag, 30. August
Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses (FG)
Ein Treuhandverhältnis muss, damit es steuerlich zugrunde zu legen sein kann, hinreichend klar und eindeutig vereinbart sein. Die Nichteinhaltung der nach § 311b BGB erforderlichen Form führt regelmäßig zur Nichtanerkennung des Treuhandverhältnisses (FG Niedersachsen, Urteil v. 20.10.2015 - 8 K 394/14; Revision anhängig).
