Freitag, 06. Mai
"Steuerhinterziehungsmodell" des kleinen Mannes? (FG)
Überhöhte Entfernungsangaben bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dem Finanzamt kann nicht ohne Weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.3.2011 - 3 K 2635/08; veröffentlicht am 3.5.2011).
