Montag, 11. November
Steuerfreie Zuwendung eines Hauses zwischen Ehegatten (BFH)
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG. Nicht begünstigt sind deshalb Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen (BFH, Urteil v. 18.7.2013 - II R 35/11; veröffentlicht am 6.11.2013).
